Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Bezug von Pflegegeld: Selbsständige Sicherstellung der Pflege, die Pflege kann dann von einem Angehörigen durchgeführt werden
  • Kombinationsleistung: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Einstufung in ein Pflegegradsystem.

Es gibt 5 Pflegegrade. Ermittelt wird unter anderem körperlicher und häuslicher Unterstützungsbedarf. Auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen fließen in das Beurteilungssystem mit ein.

 

Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Sachleistungen oder auf Pflegegeld. Dafür erhalten Sie aber einen Entlasungsbetrag von 125€ monatlich (wird nicht ausbezahlt sondern direkt verrechnet), den Sie für Bertreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung  nutzen können.

 

Pflegegrad 2

Sachleistungen im Wert von 689 € können in Anspruch genommen werden.

Das Pflegegeld beträgt monatlich maximal 316 €.

 

Pflegegrad 3

Sachleistungen im Wert von 1298 € können in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld beträgt monatlich 545 €.

 

Pflegegrad 4

Sachleistungen im Wert von 1612 € können in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld beträgt monatlich 728 €.

 

Pflegegrad 5

Sachleistungen im Wert von 1995 € können in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld beträgt monatlich 901 €.

 

Bei allen Pflegegraden steht Ihnen der Entlastungsbeitrag in Höhe von 125€ zur Verfügung. Dieser kann für Betreuung oder Hilfe bei der Hauswirtschaft genutzt werden.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.