Willkommen bei mobilitas -
häusliche Pflege mit Herz und Verstand !

Leistungen

Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen.

Deswegen möchten wir uns bei einem Erstgespräch vorstellen und Sie kennen lernen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen, Ihren Angehörigen und unseren Betreuern ein auf Sie abgestimmtes Versorgungskonzept. Außerdem beraten wir Sie natürlich gerne auch zur Finanzierung.

Wir übernehmen folgende Pflegeleistungen, ganz nach Ihren Bedürfnissen:

  • Grundpflege nach SGB XI, die von der Pflegekasse übernommen wird:
  • Körperpflege einschließlich vorbeugender (prophylaktischer) Maßnahmen, sowie fachgerechtes Lagern und Mobilisieren
  • Vollbad
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsanreichung

Medizinische Versorgung:

  • Injektionen
  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Unterstützung der Schmerztherapie
  • Überwachung der Insulinversorgung 
  • Blutzuckerbestimmung
  • Blasenkatheterversorgung (auch suprapubisch)
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Wundbehandlung und Wundverbände durch Wundexperteninnen
  • Versorgung von zentralen Venenzugängen und Ports
  • Betreuung von Patienten mit parenteraler Ernährung
  • Unterstützung bei Infusionstherapien
  • Pflege und Überwachung von Tracheostomata (Luftröhrenschnitte)
  • Tracheale Absaugung (zur Freihaltung der oberen Luftwege)
  • Punktionen und Drainagenversorgung
  • Abführhilfen (u.a. digitale Ausräumung bei Obstipation)

Beratungsleistungen:

  • Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegeldempfängern
  • Pflegehilfsmittelberatung
  • Hilfe bei Antragstellung für Pflegegeld
  • Begleitung bei der Begutachtung des medizinischen Dienstes (MDK) zur Festlegung Ihres Pflegegrades

Hauswirtschaft nach § 45 SGB XI

Ab dem Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für Leistungen in der hauswirtschaftlichen Versorgung und zur Betreuung genutzt werden.

Leistungen die wir anbieten:

  • Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereichs
  • Waschen von Gardinen
  • Reinigen der Fenster
  • Wischen der Böden
  • Reinigen der Eingangstreppe
  • Bett beziehen uvm.

Vermittlung von Hausnotruf
Beratung der Pflegeperson individuell zu Hause oder im Krankenhaus

  • Pflegeberatung nach § 45 SGB XI

Entlastung pflegender Angehöriger durch

  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung über Verhinderungspflege
  • Betreuung von Demenzkranken stundenweisebei Ihnen zu Hause, nach § 45 SGB XI Betreuungsleistung

Praktische Anleitung und Beratung pflegender Angehöriger zu Hause

Palliativversorgung

  • Versorgung schwerstkranker Schmerzklienten in Ihrer Sterbephase

Versorgung von Haustieren in Notsituationen

Darüber hinaus:

  • Erstellung von Pflegegutachten
  • Inkontinenzberatung vor Ort
  • Vermittlung von Fußpflege, Friseur, Haushaltshilfen, Physiotherapeuten, Hausnotruf etc.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, auch mit Einkauf

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

Informationen zur Pflege

Damit Sie einen ersten Überblick über die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Bezug von Pflegegeld: Selbstständige Sicherstellung der Pflege, die Pflege kann dann von einem Angehörigen durchgeführt werden
  • Kombinationsleistung: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Einstufung in ein Pflegegradsystem.

Es gibt 5 Pflegegrade. Ermittelt wird unter anderem körperlicher und häuslicher Unterstützungsbedarf. Auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen fließen in das Beurteilungssystem mit ein.

Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Sachleistungen oder auf Pflegegeld. Dafür erhalten Sie aber einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (wird nicht ausbezahlt sondern direkt verrechnet), den Sie für Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung nutzen können.

Pflegegrad 2

Sachleistungen im Wert von 724 € können in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld beträgt monatlich maximal 316 €.

Pflegegrad 3

Sachleistungen im Wert von 1363 € können in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld beträgt monatlich 545 €.

Pflegegrad 4

Sachleistungen im Wert von 1693 € können in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld beträgt monatlich 728 €.

Pflegegrad 5

Sachleistungen im Wert von 2095 € können in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld beträgt monatlich 901 €.

Bei allen Pflegegraden steht Ihnen der Entlastungsbeitrag in Höhe von 125€ zur Verfügung. Dieser kann für Betreuung oder Hilfe bei der Hauswirtschaft genutzt werden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

VITAKT - Hausnotruf

Wir sind Partner von VITAKT und beraten Sie gerne zu den verschieden Möglichkeiten des Hautnotrufsystems.

Hausnotruf gibt Sicherheit

Jedes Jahr stürzen mehr als fünf Millionen Senioren. Ein Drittel der über 65-jährigen stürzt einmal im Jahr, bei den über 75-jährigen ist es sogar jeder Zweite.

40 Prozent der Einweisungen ins Pflegeheim sind durch Stürze bedingt. Daher ist eine schnelle Hilfe sehr wichtig, damit harmlose Stürze oder andere Vorfälle nicht schwerwiegendere Folgen haben. Möglich ist dies mit einem Hausnotrufsystem. Ein Druck auf den Sender, den der Kunde bei sich trägt – und schon wird ein Notruf ausgelöst. Ein großer Vorteil des Hausnotrufsystems ist es, dass der Kunde dafür nicht das Telefon benutzen muss, sondern den Notruf von dort auslösen kann, wo er sich gerade befindet. Der Notruf erreicht die 24 Stunden besetzte Servicezentrale, die entsprechend reagiert. Anhand einer zuvor erstellten Notrufverfolgungsliste werden Angehörige, Nachbarn oder der Pflegedienst benachrichtigt. Falls notwendig wird ein Rettungswagen bzw. ein Notarzt angefordert.

Wichtig ist, dass das Hausnotrufsystem nicht nur bei echten Notfällen genutzt werden kann. Auch in Situationen, in denen lediglich Unterstützung benötigt wird, darf die Servicezentrale benachrichtigt werden, z.B. wenn der Hausnotrufkunde nicht mehr selber aufstehen kann und jemanden braucht, der ihm auf die Beine hilft.

Das Hausnotrufsystem ist ein Pflegehilfsmittel. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.Neben dem Pflegegrad ist Voraussetzung für die Genehmigung, dass der Betreffende weite Teile des Tages alleinlebend ist. Bei Antragsgenehmigung werden die Kosten für die Einrichtung des Hausnotrufsystems und die monatliche Miete direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Ein Pflegeversicherter kann dadurch das Hausnotrufsystem erhalten, ohne selbst etwas dafür zahlen zu müssen. Selbstzahler können es für eine monatliche Miete von 23 €

bekommen.

Das Vitakt-Basis-System kann mit allen derzeit am Markt befindlichen Telekommunikationsanschlüssen bzw- anbietern verbunden werden. Neben dem klassischen Festnetz, funktioniert es auch mit VoIP- oder Kabelanschluss. Das Vitakt-Vario-System benötigt lediglich eine Stromversorgung. Da es mit GSM-Technik arbeitet, funktioniert es unabhängig vom Telefonschluss.

 

Weitere Informationen zum Hausnotruf finden Sie unter www.vitakt.de